Allgemeine Geschätfsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER PRObody International GmbH

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote, Bestellungen, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen

PRObody International GmbH
Leite 19
96170 Priesendorf

– nachfolgend „Verkäufer“ genannt – und dem Kunden.

(2) Unser Waren- und Leistungsangebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

(3) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten gegenüber Unternehmern auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

(4) Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen, soweit diese von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

(5) Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

(6) Die jeweils gültige Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann auf unserer Website abgerufen und ausgedruckt werden.



§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Waren auf unserer Website stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Mit Abgabe einer Bestellung (ausschließlich per E-Mail) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab.

(3) Eine automatisch erzeugte Eingangsbestätigung bestätigt lediglich den Eingang der Bestellung und stellt noch keine Annahme des Angebots dar.

(4) Der Vertrag kommt zustande, wenn wir das Angebot des Kunden durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung annehmen oder die Ware ohne vorherige ausdrückliche Annahmeerklärung versenden.

(5) Bei individuell angefragten Produkten, Sondermaßen oder sonstigen kundenspezifischen Ausführungen kommt der Vertrag mit unserer Auftragsbestätigung zustande, sofern sich aus unserem Angebot nichts anderes ergibt.



§ 3 Preise

(1) Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Versand-, Anfuhr-, Liefer- und sonstige vereinbarte Zusatzkosten werden gesondert berechnet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(3) Bei Sonderanfertigungen, individuellen Zuschnitten oder sonstigen kundenspezifischen Leistungen können zusätzliche Kosten entstehen. Diese werden dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt, soweit sie zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bereits absehbar sind.



§ 4 Zahlungsbedingungen und Verzug

(1) Die Zahlung erfolgt nach der im jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung vereinbarten Zahlungsart. Wir behalten uns vor, einzelne Zahlungsarten nicht oder nur bestimmten Kunden anzubieten.

(2) Bei Zahlung auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(3) Bei Zahlung innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto, sofern dies im Angebot oder auf der Rechnung ausdrücklich vorgesehen ist.

(4) Bei Zahlung per Vorkasse ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung zu überweisen. Die Bankverbindung wird dem Kunden mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt.

(5) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Gegenüber Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.

(6) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die gesetzliche Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.



§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

(1) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt oder unbestritten ist oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu unserer Forderung steht.

(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.



§ 6 Lieferung, Lieferzeiten und höhere Gewalt

(1) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab unserem Lager an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Die Lieferung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, auf Kosten des Kunden.

(2) Vom Transporteur erhobene Zuschläge für Sendungen mit Überlänge, insbesondere für Sendungen mit einer Länge von mehr als 240 cm, trägt der Kunde, sofern diese nicht ausdrücklich Bestandteil unseres Angebots sind.

(3) Lieferfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Soweit keine Lieferfrist vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist.

(4) Lieferfristen beginnen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, mit Vertragsschluss, jedoch nicht vor vollständiger Klärung aller für die Lieferung erforderlichen technischen und kaufmännischen Einzelheiten sowie – sofern vereinbart – Eingang einer vereinbarten Vorauszahlung.

(5) Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige unvorhersehbare, von uns nicht zu vertretende Ereignisse, die uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder vorübergehend oder dauerhaft unmöglich machen, berechtigen uns, die Lieferung oder Leistung für die Dauer der Behinderung zu verschieben oder, soweit die Behinderung dauerhaft ist, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

(6) Als Ereignisse im Sinne des Absatzes 5 gelten insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, Krieg, kriegerische Auseinandersetzungen, Terroranschläge, politische Unruhen, behördliche Maßnahmen, Embargos, Sanktionen, Handelsbeschränkungen, erhebliche Störungen von Verkehrs- und Transportwegen, Hafen- und Seehafensperrungen, Streiks und Aussperrungen, Energie- oder Rohstoffengpässe, erhebliche Betriebsstörungen, Feuer, Überschwemmungen sowie vergleichbare Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen.

(7) Als Ereignisse im Sinne der vorstehenden Regelungen gelten auch erhebliche und von uns nicht zu vertretende Störungen bei unseren Vorlieferanten oder deren Lieferanten, insbesondere Produktionsausfälle, erhebliche Rohstoffengpässe, nicht rechtzeitige oder ausbleibende Lieferungen sowie erhebliche Störungen internationaler Lieferketten, sofern wir die jeweilige Ware trotz ordnungsgemäßer und rechtzeitiger Bestellung bei unserem Vorlieferanten nicht oder nicht rechtzeitig beschaffen können.

(8) Die Regelung des Absatzes 7 gilt nur, sofern wir die Nichtbelieferung oder Verzögerung nicht selbst zu vertreten haben und die Ware von uns ordnungsgemäß und rechtzeitig bestellt wurde. Wir verpflichten uns, den Kunden über eine absehbare erhebliche Verzögerung unverzüglich zu informieren.

(9) Die Lieferfrist verlängert sich um den Zeitraum, während dessen das jeweilige Ereignis andauert, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Dauert die Behinderung länger als drei Monate an, sind sowohl der Kunde als auch wir berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages vom Vertrag zurückzutreten, sofern ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist.

(10) Gesetzliche Rücktritts- und Schadensersatzansprüche des Kunden bleiben unberührt, soweit wir die betreffende Verzögerung oder Nichterfüllung zu vertreten haben.



§ 7 Sonderanfertigungen, individuelle Maße und kundenseitige Bearbeitung

(1) Bei Waren, die nach individuellen Vorgaben des Kunden gefertigt, zugeschnitten oder konfektioniert werden, handelt es sich um Sonderanfertigungen.

(2) Sonderanfertigungen sind nach erfolgter Auftragsbestätigung verbindlich und grundsätzlich von Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen, sofern kein gesetzlicher Mangelanspruch besteht.

(3) Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm übermittelten Maße, Zeichnungen, Angaben und sonstigen Vorgaben verantwortlich. Wir sind nicht verpflichtet, vom Kunden übermittelte Maße oder technische Angaben auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

(4) Für Mängel oder Schäden, die auf fehlerhaften, unvollständigen oder missverständlichen Angaben des Kunden beruhen, haften wir nicht.

(5) Bei individuell zugeschnittenen Arbeitsplatzmatten können technisch bedingte Maßabweichungen auftreten, soweit diese fertigungstechnisch bedingt und für den vorgesehenen Einsatzzweck zumutbar sind.

(6) Nachträgliche Änderungen einer bereits bestätigten Sonderanfertigung bedürfen unserer Zustimmung. Hierdurch entstehende Mehrkosten sowie eine dadurch verursachte Verlängerung der Lieferzeit trägt der Kunde.

(7) Werden Arbeitsplatzmatten als Rollenware oder in einer sonstigen nicht für den vorgesehenen Einsatz fertig zugeschnittenen Ausführung geliefert und vom Kunden selbst zugeschnitten, bearbeitet, verändert oder anderweitig angepasst, erfolgt dies auf Verantwortung des Kunden.

(8) Durch einen vom Kunden vorgenommenen Zuschnitt oder eine sonstige Veränderung können insbesondere Anlaufkanten, Kantenabschlüsse, Oberflächenstrukturen sowie die Rutsch- und Stolpersicherheit der Arbeitsplatzmatte verändert oder beeinträchtigt werden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bearbeitete Ware nach dem Zuschnitt für den vorgesehenen Einsatz geeignet und sicher verwendet werden kann.

(9) Für Schäden, die nachweislich auf einen vom Kunden vorgenommenen Zuschnitt, eine Bearbeitung oder sonstige Veränderung der Ware zurückzuführen sind, haften wir nicht, soweit eine Haftungsbeschränkung gesetzlich zulässig ist.

(10) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Fälle zwingender gesetzlicher Haftung.



§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Kaufvertrag unser Eigentum. Bei laufender Geschäftsbeziehung bleibt die Ware bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum (Vorbehaltsware).

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware bis zum vollständigen Eigentumsübergang pfleglich zu behandeln. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Der Kunde hat uns unverzüglich in Textform zu informieren, wenn die Vorbehaltsware durch Dritte gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt wird.

(3) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuverkaufen. Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung ermächtigt.

(4) Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt unberührt. Wir werden von diesem Recht jedoch nur Gebrauch machen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, in Zahlungsverzug gerät oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird.

(5) Bei Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten Gegenstände zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

(6) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

(7) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere offenen Forderungen um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.



§ 9 Mängelhaftung

(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften des Kaufrechts, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.

(2) Für die Beschaffenheit der Ware sind ausschließlich die im jeweiligen Vertrag, Angebot oder in der Produktbeschreibung vereinbarten Eigenschaften maßgeblich. Öffentliche Äußerungen oder Werbung des Herstellers stellen keine darüber hinausgehende Beschaffenheitsvereinbarung dar.

(3) Der Kunde hat die Ware nach Ablieferung unverzüglich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere gemäß § 377 HGB, auf erkennbare Mängel, Mengenabweichungen und Falschlieferungen zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen.

(4) Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.

(5) Rücksendungen dürfen nur nach vorheriger Abstimmung mit uns erfolgen.

(6) Bei Vorliegen eines Mangels sind wir zunächst nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt.

(7) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Kunden unzumutbar, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

(8) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

(9) Die Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht für Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und für sonstige gesetzlich zwingende Ansprüche.



§ 10 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Ferner haften wir unbeschränkt nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(4) Im Übrigen ist eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

(6) Die Haftungsbeschränkungen für kundenseitige Bearbeitung und Zuschnitt gemäß § 7 bleiben unberührt.



§ 11 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Auf sämtliche Verträge zwischen uns und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.


Kontakt:

PRObody International GmbH
Leite 19
96170 Priesendorf

Geschäftsführer: Katharina Rudroff


Telefon: +49 9549 8367

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